Barrierebericht · BFSG-Check
Ihre Website soll
für alle funktionieren.
Adresse eintragen, Kurzbericht bekommen. Kostenlos, ohne Konto, mit Fundstelle und Rechtsgrundlage zu jedem Punkt. Sie sehen, was Ihre Besucher behindert und wo Sie ansetzen können.
Ohne Konto · Kostenloser Kurzbericht · Technische Prüfung. Das dauert meist unter einer Minute, bei großen Websites mit vielen Seiten auch mehrere Minuten.
02 · Eine Barriere, eine konkrete Verbesserung
Nicht nur eine Punktzahl.
Sondern eine Stelle, die Sie ändern können.
Ein Kontrastproblem sehen, nachvollziehen und verbessern. Vergleichen Sie das Beispiel vor und nach der Anpassung.
Ein Beispiel dafür, wie ein messbarer Befund zu einer konkreten Verbesserung wird.
03 · Erklärung gegen Messung
Was Sie angeben. Was wir feststellen.
Eine Erklärung allein zeigt nicht, wie gut Ihre Website zugänglich ist. Der Bericht stellt Angaben und technische Messung gegenüber.
Ihre Erklärung
„Unsere Website ist weitgehend barrierefrei.“
Fiktive Beispielaussage
- Stand der Erklärung und wann zuletzt geprüft wurde
- Ein Weg, Barrieren zu melden
- Der Hinweis auf das Durchsetzungsverfahren
- Sätze wie „weitgehend barrierefrei“
Die technische Prüfung
- Ob diese Pflichtangaben überhaupt dastehen
- Ob der gemeldete Stand aktuell ist
- Was auf denselben Seiten tatsächlich gemessen wurde
- Beides nebeneinander, Satz für Satz
Wir schreiben nirgends, eine Erklärung sei falsch. Der Bericht stellt gegenüber und nennt die Quelle. Die Bewertung gehört Ihnen.
Angaben zur Barrierefreiheit vorbereitenIhr Prüfbericht
Sie müssen nicht alle Vorschriften kennen.
Nur wissen, was auf Ihrer Website zu tun ist.
Der Bericht verbindet Barriere, Fundstelle, Prüfgrundlage und konkrete Maßnahme. Zum Selbstbearbeiten und Weiterreichen.
- Die drei schwersten Funde mit genauer Fundstelle
- Prüfgrundlage und konkrete Maßnahme zu jedem Fund
- Einordnung Ihrer Pflicht und Anzahl weiterer Auffälligkeiten
Ohne Konto. Im Browser und als PDF.
Der vollständige Bericht · 119 Euro einmalig
Alle Funde, der vollständige Prüfkatalog, der Abgleich mit Ihrer Erklärung und eine priorisierte Aufgabenliste. Ohne Abo. Endpreis, Umsatzsteuer wird nach § 19 UStG nicht erhoben.
Der vollständige Bericht ist noch nicht zum Kauf freigeschaltet. Lassen Sie sich zum Start einmalig benachrichtigen.
Interaktive Beispielansicht
Prüfbericht
ihre-website.de
● Pflicht voraussichtlich relevantErheblicher Handlungsbedarf
1 kritisch · 5 Ursachen · 117 Fundstellen
Beispielbefund
Text ist zu kontrastarm
Ein heller Text auf hellem Hintergrund erschwert das Lesen.
Startseite
Einleitungstext
WCAG 2.1
Kriterium 1.4.3
Text dunkler setzen und Kontrast nachmessen.
Nachgemessen
Keiner von 116 Befunden
ließ sich widerlegen. Im August 2026 wurden alle Befunde aus zehn echten Auftritten unabhängig nachgerechnet, und zwar auf einem anderen Weg als dem, auf dem sie entstanden sind.
Das beschreibt diese Messreihe, keine Garantie für beliebige Websites. Eine automatische Prüfung ersetzt keine manuelle Prüfung mit Hilfstechnologien.
Maßstab & Grenzen
Was wir messen. Was Sie selbst prüfen müssen.
WCAG 2.1 ist der internationale Standard für barrierefreie Websites, auf den die europäischen Vorgaben verweisen. Er kennt drei Stufen; AA ist die mittlere und die für Ihr Angebot maßgebliche.
Was die Prüfung auf Ihrer Website untersucht
- Alternativtexte für Bilder
- Farbkontraste nach WCAG 2.1 AA
- Kontrast von Eingabefeldern
- Formular-Beschriftungen
- Beschriftung von Links und Schaltflächen
- Sichtbarer Tastatur-Fokus
- Sprachauszeichnung der Seiten
- Zoom-Sperren auf Mobilgeräten
- Überschriften- und Landmarken-Struktur
- Doppelte Kennungen im Quelltext
- Untertitel bei eingebetteten Videos
- Struktur-Tags in verlinkten PDFs
25 von 50 Kriterien mit automatischer Prüfung
Alle 50 Kriterien und den Prüfmaßstab ansehen
WCAG 2.1, Stufen A und AA. § 12 Nummer 3 BFSGV, konkretisiert über die EN 301 549 als Orientierung
1.1.1
Jedes Bild braucht eine Beschreibung
Menschen mit Sehbehinderung können nur lesen, was in Bildern steht, wenn eine Textbeschreibung vorhanden ist. Ein Vorleseprogramm liest dem Nutzer vor, was auf Fotos, Grafiken und Icons zu sehen ist, sonst hört er nur Bild.
Automatische Prüfungen vorhanden
1.2.1
Audio und Stumm-Videos brauchen Transkripte
Wenn Sie ein reines Audio-Stück veröffentlichen oder ein Video ohne Ton, muss ein schriftliches Transkript dabei sein. Menschen mit Hörbehinderung können sonst nicht verstehen, was gesagt oder gezeigt wird.
Manuelle Prüfung erforderlich
1.2.2
Videos brauchen Untertitel
Gehörlose und schwerhörige Menschen verstehen Ihre Videos nicht, wenn Untertitel fehlen. Untertitel zeigen nicht nur Dialoge, sondern auch Soundeffekte und Musikangaben, zum Beispiel Telefon klingelt.
Automatische Prüfungen vorhanden
1.2.3
Videos brauchen Bild-Beschreibung oder Transkript
Blinde Menschen sehen nicht, was auf Ihrem Video passiert, wenn es nur Dialog enthält. Sie brauchen entweder eine Beschreibung der Bilder oder ein ausführliches Transkript, das auch Handlungen und Szenenwechsel erklärt.
Manuelle Prüfung erforderlich
1.2.4
Live-Videos brauchen Echtzeit-Untertitel
Wenn Sie einen Livestream anbieten, können gehörlose Menschen ihn nicht verfolgen. Echtzeit-Untertitel müssen parallel zum Video ablaufen, nicht später hinzugefügt werden.
Manuelle Prüfung erforderlich
1.2.5
Videos brauchen Tonbeschreibung
Menschen mit Sehbehinderung brauchen eine zusätzliche Stimme, die erklärt, was visuell passiert. Diese Audiodeskription wird während der normalen Pausen eingefügt und beschreibt Handlungen, Charaktere und wichtige Bilddetails.
Automatische Prüfungen vorhanden
1.3.1
Struktur muss maschinenlesbar sein
Wenn Sie Überschriften, Listen oder Tabellen nutzen, muss ein Vorleseprogramm erkennen können, dass es Überschriften, Listen oder Tabellen sind. Das geht nicht durch reine Formatierung wie Fettdruck oder Größe, sondern nur durch richtige HTML-Strukturierung.
Automatische Prüfungen vorhanden
1.3.2
Lesereihenfolge muss stimmen
Wenn ein Screenreader (ein Vorleseprogramm für Menschen mit Sehbeeinträchtigung) Ihre Seite vorliest, muss die Reihenfolge einen Sinn ergeben. Wenn ein Menü rechts im Browser steht, aber im Code ganz oben ist, liest der Screenreader es zuerst vor und verwirrt den Nutzer.
Manuelle Prüfung erforderlich
1.3.3
Anweisungen nicht nur durch Form oder Farbe
Wenn Sie schreiben "der rote Button speichert" oder "klicken Sie auf das Haus-Symbol", verstehen Menschen mit Farbblindheit oder Sehbehinderung nicht, welcher Button gemeint ist. Jede Anweisung braucht auch einen Text-Hinweis.
Manuelle Prüfung erforderlich
1.3.4
Seite funktioniert im Hoch- und Querformat
Menschen mit körperlichen Einschränkungen können ihr Gerät oft nicht drehen. Ihre Website muss in Hochformat und Querformat lesbar und nutzbar sein, sonst können sie einfach nicht darauf zugreifen.
Manuelle Prüfung erforderlich
1.3.5
Eingabefelder selbsterklärend machen
Formulare sollten im Code deutlich machen, welche Angaben erwartet werden (Name, Telefon, Adresse usw.). Das hilft Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und Gedächtnisproblemen, da der Browser solche Felder automatisch ausfüllen kann.
Automatische Prüfungen vorhanden
1.4.1
Farbe nicht als einzige Information nutzen
Wenn eine Information nur durch Farbe gezeigt wird (beispielsweise Fehlerfelder nur rot), können Menschen mit Farbblindheit sie nicht erfassen. Es muss zusätzlich ein Symbol, Text oder ein anderes Merkmal die Information vermitteln.
Automatische Prüfungen vorhanden
1.4.2
Automatische Musik steuern können
Wenn Musik oder Videos länger als 3 Sekunden automatisch abspielen, muss ein Pausenknopf gut sichtbar sein. Menschen, die Sprachsoftware (ein Vorleseprogramm) nutzen, können sonst nicht hören, was die Software sagt, weil die Musik dazwischenspielt.
Automatische Prüfungen vorhanden
1.4.3
Schrift und Hintergrund unterscheiden
Text muss genug Kontrast zum Hintergrund haben (mindestens 4,5-fach dunkel gegen hell, bei größerem Text genügt 3-fach). Menschen mit Sehschwäche, Farbblindheit oder ältere Menschen können sonst Texte nicht lesen.
Automatische Prüfungen vorhanden
1.4.4
Text auf 200 Prozent vergrößern
Nutzer müssen die Seite auf das Doppelte zoomen können, ohne dass Text überlagert wird oder Inhalte verloren gehen. Menschen mit Sehbehinderung brauchen das zum Lesen.
Automatische Prüfungen vorhanden
1.4.5
Echte Schrift statt Bild-Schrift nutzen
Text sollte als Schrift im Code stehen, nicht als Bild eingefügt sein. Menschen können echte Schrift vergrößern, kopieren und von Hilfssoftware vorlesen lassen. Bei Bildern geht das nicht.
Manuelle Prüfung erforderlich
1.4.10
Keine horizontale Scrollerei beim Zoom
Wenn Nutzer die Seite auf 400 Prozent vergrößern, sollte Text nicht nach rechts verschwinden. Menschen mit Sehbehinderung zoomen oft stark und wollen nicht ständig nach links und rechts scrollen, um eine Zeile zu lesen.
Automatische Prüfungen vorhanden
1.4.11
Knöpfe und Symbole deutlich sichtbar
Knöpfe, Icons und Grafiken müssen sich vom Hintergrund abheben (mindestens dreifacher Kontrast). Menschen mit Sehschwäche können sonst Steuerelemente nicht finden.
Automatische Prüfungen vorhanden
1.4.12
Text auch mit mehr Abstand lesbar
Wenn Nutzer mehr Platz zwischen Zeilen und Wörtern einstellen, weil sie besser so lesen können, darf kein Text abgeschnitten oder überlagert werden. Menschen mit Dyslexie und niedriger Sehschärfe brauchen das.
Automatische Prüfungen vorhanden
1.4.13
Popups nicht zu aufdringlich gestalten
Wenn Menüs oder Tooltips aufpoppen, dürfen sie nicht im Weg stehen und müssen mit der Escape-Taste schließbar sein. Menschen mit Sehbehinderung (vergrößerte Ansicht) oder Menschen mit anderem Mauszeiger brauchen das, um dahinterliegende Inhalte zu sehen.
Manuelle Prüfung erforderlich
2.1.1
Bedienung über Tastatur möglich
Das Kriterium verlangt, dass alle Funktionen einer Website über die Tastatur bedienbar sind. Dies hilft Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen, Blinden und Menschen mit niedriger Sehfähigkeit.
Automatische Prüfungen vorhanden
2.1.2
Tastatur kann nicht gefangen werden
Das Kriterium verlangt, dass die Tastaturnavigation nicht in einem Element stecken bleibt. Dies hilft Tastaturnutzern, die sich sonst nicht aus einer Komponente befreien könnten.
Manuelle Prüfung erforderlich
2.1.4
Einzelne Tasten-Befehle gut geschützt
Das Kriterium regelt Tastaturkürzel aus einzelnen Zeichen (wie die S-Taste), die nicht versehentlich ausgelöst werden. Dies hilft Sprachsteuerungsnutzern, bei denen ein gesprochenes Wort ungewollt mehrere Befehle auslösen kann.
Manuelle Prüfung erforderlich
2.2.1
Zeit für Vorgänge verlängerbar
Das Kriterium verlangt, dass Nutzer zeitbasierte Abläufe anpassen können (verlängern oder deaktivieren). Dies hilft Menschen mit Leseschwierigkeiten und motorischen Beeinträchtigungen, die mehr Zeit zum Lesen oder Reagieren brauchen.
Automatische Prüfungen vorhanden
2.2.2
Bewegte Inhalte lassen sich steuern
Das Kriterium verlangt, dass automatisch bewegte oder aktualisierte Inhalte pausierbar oder ausblendbar sind. Dies hilft Menschen mit Aufmerksamkeitsschwierigkeiten und niedriger Sehfähigkeit, die sich konzentrieren möchten.
Automatische Prüfungen vorhanden
2.3.1
Keine gefährlich schnellen Blitze
Das Kriterium verlangt, dass Inhalte nicht mehr als dreimal pro Sekunde aufblitzen. Dies ist kritisch für Menschen mit lichtempfindlichen Anfällen, die durch schnelle Helligkeitswechsel ausgelöst werden können.
Manuelle Prüfung erforderlich
2.4.1
Wiederholte Blöcke übergehen
Das Kriterium verlangt, dass Nutzer wiederkehrende Navigationselemente (Header, Menüs) überspringen können. Dies hilft Tastaturnutzern und Screenreader-Nutzern, schneller zum Hauptinhalt zu gelangen.
Automatische Prüfungen vorhanden
2.4.2
Jede Seite hat einen aussagekräftigen Titel
Das Kriterium verlangt, dass jede Seite einen Titel hat, der das Thema oder den Zweck beschreibt. Dies hilft allen Nutzern, besonders Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, schnell zu verstehen, worum es geht.
Automatische Prüfungen vorhanden
2.4.3
Fokus-Reihenfolge ist logisch
Das Kriterium verlangt, dass die Reihenfolge, in der die Tab-Taste durch interaktive Elemente springt, logisch und bedeutungsvoll ist. Dies hilft Tastaturnutzern und Menschen mit Leseschwierigkeiten.
Manuelle Prüfung erforderlich
2.4.4
Link-Zweck ist erkennbar
Das Kriterium verlangt, dass der Zweck eines Links allein aus dem Link-Text oder zusätzlich aus dem umgebenden Text deutlich wird. Dies hilft Screenreader-Nutzern (speziellen Leseprogrammen) und Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.
Automatische Prüfungen vorhanden
2.4.5
Navigation auf mehreren Wegen möglich
Das Kriterium verlangt, dass Besucher eine Website auf mindestens zwei verschiedene Arten durchsuchen können, etwa über ein Menü und eine Suchfunktion. Dies hilft Menschen mit Sehbeeinträchtigungen oder kognitiven Beeinträchtigungen, Inhalte leichter zu finden.
Manuelle Prüfung erforderlich
2.4.6
Überschriften und Beschriftungen beschreibend
Überschriften und Etiketten von Formularen müssen klar angeben, worum es geht. Dies hilft Menschen mit Sehbeeinträchtigungen oder kognitiven Einschränkungen zu verstehen, welcher Inhalt folgt oder was ein Feld bedeutet.
Manuelle Prüfung erforderlich
2.4.7
Tastaturfokus jederzeit sichtbar
Wer per Tastatur navigiert, muss jederzeit sehen, welches Element gerade den Fokus hat, etwa durch einen Rahmen oder Farbhervorhebung. Dies ist wesentlich für Menschen, die die Maus nicht nutzen können oder nur die Tastatur verwenden.
Automatische Prüfungen vorhanden
2.5.1
Funktionen auch ohne Mehrfinger-Gesten erreichbar
Funktionen, die mit Mehrfinger-Gesten arbeiten (Pinch zum Zoomen, Wischen mit zwei Fingern), müssen auch durch einfache Klicks oder Tasten erreichbar sein. Dies unterstützt Menschen mit Bewegungseinschränkungen, die komplexe Gesten nicht ausführen können.
Manuelle Prüfung erforderlich
2.5.2
Versehentliche Aktivierung vermeidbar
Funktionen, die durch Mausklick oder Touch ausgelöst werden, dürfen nicht auf das Drücken reagieren, sondern auf das Loslassen, damit der Nutzer abbrechen kann. Dies schützt Menschen mit Zittern oder ungenauen Bewegungen vor versehentlichen Fehlern.
Manuelle Prüfung erforderlich
2.5.3
Sichtbare Beschriftung im Namen enthalten
Die Beschriftung, die ein Nutzer liest (etwa auf einem Knopf), muss auch im programmatischen Namen enthalten sein, damit Nutzer mit Sprachsteuerung die sichtbaren Wörter als Befehle nutzen können. Dies hilft Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen und Sprachsteuerungsnutzern.
Automatische Prüfungen vorhanden
2.5.4
Bewegungssteuerung nicht zwingend erforderlich
Funktionen, die durch Gerätebewegung ausgelöst werden (Schütteln, Neigen), müssen auch durch normale Tasten oder Knöpfe erreichbar sein, und Nutzer müssen sie abschalten können. Dies hilft Menschen mit Bewegungsstörungen oder Zittern vor versehentlichen Aktivierungen.
Manuelle Prüfung erforderlich
3.1.1
Seitensprache technisch gekennzeichnet
Die Sprache einer Seite muss im HTML-Code gekennzeichnet sein (etwa lang="de" für Deutsch), damit Bildschirmleser und Browser die korrekte Aussprache laden können. Dies hilft Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, deren Bildschirmleser sonst die falsche Sprache einstellen könnte.
Automatische Prüfungen vorhanden
3.1.2
Sprachenwechsel im Text gekennzeichnet
Wenn auf einer Seite einzelne Wörter oder Sätze in einer anderen Sprache stehen, müssen diese gekennzeichnet sein, damit Bildschirmleser die Aussprache wechseln. Dies hilft Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, fremdsprachige Passagen richtig vorgelesen zu bekommen.
Automatische Prüfungen vorhanden
3.2.1
Fokus löst keine unerwarteten Kontextwechsel
Wenn ein Nutzer mit der Tastatur auf ein Feld fokussiert, darf sich der Kontext nicht überraschend ändern, etwa durch spontanes Öffnen eines Fensters oder Absenden eines Formulars. Dies schützt alle Nutzer, besonders Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, vor Desorientierung.
Manuelle Prüfung erforderlich
3.2.2
Eingabefeld wechselt Seite nicht unerwartet
Das Ändern von Optionen in einem Formularfeld darf nicht automatisch zu einem Seitenwechsel oder unverhältnismäßiger Inhaltsverschiebung führen, es sei denn, die Nutzerin wurde vorher informiert. Dies schützt Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und Sehbehinderungen vor Desorientierung.
Manuelle Prüfung erforderlich
3.2.3
Menü steht auf allen Seiten gleich
Wiederholte Navigationselemente wie Menüs und Navigationsleisten müssen auf jeder Seite an der gleichen Position und in der gleichen Reihenfolge stehen. Menschen mit Sehbeeinträchtigungen nutzen Lupensoftware und verlassen sich darauf, Elemente schnell an vertrauten Orten zu finden. Auch kognitiv beeinträchtigte Menschen profitieren von dieser Vorhersehbarkeit.
Manuelle Prüfung erforderlich
3.2.4
Gleiche Funktionen heißen überall gleich
Funktionen, die mehrmals auf der Website vorkommen, müssen einheitlich benannt sein. Wenn ein Such-Button auf einer Seite 'Suchen' heißt und auf einer anderen 'Finden', verwirrt das Menschen mit Leseschwächen und Screenreader-Nutzer, die sich auf vertraute Beschriftungen verlassen.
Manuelle Prüfung erforderlich
3.3.1
Formularfehler werden als Text erklärt
Wenn ein Feld fehlerhaft ausgefüllt wurde, muss der Fehler nicht nur durch Farbe oder Symbol gekennzeichnet sein, sondern auch in Textform beschrieben werden. Blinde Menschen und jene mit Farbenblindheit können sonst nicht verstehen, welches Feld betroffen ist und warum.
Manuelle Prüfung erforderlich
3.3.2
Jedes Formularfeld hat eine klare Beschriftung
Jedes Eingabefeld muss eine Beschriftung haben, die klar erklärt, welche Information einzugeben ist. Menschen mit kognitiven Einschränkungen, Lese- und Verständnisschwierigkeiten benötigen diese Hinweise, um Formulare fehlerfrei auszufüllen.
Automatische Prüfungen vorhanden
3.3.3
Fehler erhalten einen Lösungsvorschlag
Wenn ein Nutzer einen Fehler macht, soll die Website nicht nur sagen, dass etwas falsch ist, sondern auch einen Vorschlag machen, wie es richtig geht. Das hilft Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und motorischen Einschränkungen, Fehler schneller zu beheben, statt dass sie Formulare frustriert verlassen.
Manuelle Prüfung erforderlich
3.3.4
Kritische Aktionen überprüfbar oder rückgängig
Bei kritischen Handlungen wie Bestellungen, Zahlungen oder dem Löschen von Daten muss die Website mindestens eine dieser Schutzmaßnahmen bieten: die Aktion wird rückgängig machbar, es gibt eine Überprüfungsstufe, oder eine Bestätigungsfrage erscheint vorher. Dies schützt alle Nutzer, besonders Menschen mit motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen vor fehler- oder versehentlich ausgelösten irreparablen Konsequenzen.
Manuelle Prüfung erforderlich
4.1.1
HTML-Code ist korrekt strukturiert
Der HTML-Code einer Website muss nach Spezifikation geschrieben sein, mit vollständigen Start- und End-Tags sowie korrekter Verschachtelung. Dies ermöglicht es Browsern und Screenreadern, die Website korrekt zu interpretieren.
Automatische Prüfungen vorhanden
4.1.2
Bedienelemente nennen ihre Funktion
Jeder Button, jedes Eingabefeld und jeder Link muss so gekennzeichnet sein, dass ein Screenreader seinen Namen und seine Funktion deutlich machen kann. Blinde, Sehbehinderte und Menschen mit motorischen Einschränkungen können sonst nicht verstehen, was ein Element tut.
Automatische Prüfungen vorhanden
4.1.3
Statusmeldungen werden angekündigt
Wenn sich auf der Website etwas ändert (etwa Ware zum Warenkorb hinzugefügt, ein Fehler behoben, eine Live-Aktualisierung), muss diese Änderung deutlich sichtbar sein und von Screenreadern automatisch mitgeteilt werden können, ohne dass sich der Fokus bewegt. Blinde und Sehbehinderte können sonst nicht mitbekommen, dass sich etwas getan hat.
Manuelle Prüfung erforderlich
Eine vorhandene automatische Prüfung deckt ein Kriterium nicht zwingend vollständig ab. Der konkrete Bericht legt Ausfälle und Grenzen offen.
Ihre Prüfung
Barrieren finden. Verbesserung beginnen.
Automatisierte technische Prüfung der Barrierefreiheit.
Vielleicht trifft Sie das Gesetz gar nicht
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz sind bei Dienstleistungen vom BFSG ausgenommen (§ 3 Absatz 3). Deshalb beginnt jede Prüfung mit fünf Fragen zur Einordnung. Wenn Sie voraussichtlich nicht verpflichtet sind, steht genau das im Bericht, und Sie entscheiden selbst, ob Sie trotzdem barrierefrei werden wollen.
Die Einordnungsfragen klären zunächst, ob die geprüften Pflichten voraussichtlich auf Sie zutreffen. Der Kurzbericht ist kostenlos und steht anschließend im Browser bereit.
Fragen & Antworten
Bevor Sie starten.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Anbieter von Verbraucher-Dienstleistungen im Netz, ihre Websites und Shops barrierefrei zu gestalten. Es gilt seit dem 28.06.2025. Wie das technisch aussieht, sagt das Gesetz nicht; die Praxis orientiert sich an der europäischen Norm EN 301 549, die für Webinhalte die WCAG 2.1 auf Stufe AA übernimmt.
Betrifft das BFSG auch kleine Unternehmen?
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Barrierebericht prüft das vorab mit fünf kurzen Fragen und sagt ehrlich, wenn Sie voraussichtlich nicht verpflichtet sind.
Was prüft Barrierebericht?
Der Check prüft automatisiert unter anderem Alternativtexte, Kontraste, Formular-Beschriftungen, Tastatur-Fokus, Sprachangaben, Videos, PDFs und die Barrierefreiheitserklärung. Ergebnis ist ein Bericht mit Ampel-Score und konkreten Maßnahmen pro Fund.
Ist der Bericht eine Rechtsberatung?
Nein. Der Bericht ist eine automatisierte technische Prüfung und zeigt Auffälligkeiten. Er ist keine Rechtsberatung im Sinne des RDG und ersetzt keine anwaltliche oder fachliche Prüfung.
Was kostet der Check?
Der Kurz-Check mit den drei wichtigsten Funden ist kostenlos. Der vollständige Bericht mit allen Funden, Rechtsgrundlagen und Maßnahmen als Web-Ansicht und PDF kostet einmalig 119 Euro. Endpreis, Umsatzsteuer wird nach § 19 UStG nicht erhoben.
Was passiert, wenn ich nicht barrierefrei bin?
Die Marktüberwachung kann Maßnahmen bis zur Untersagung der Dienstleistung anordnen und Bußgelder verhängen. Außerdem ist Barrierefreiheit ein Wettbewerbsfaktor: rund jeder zehnte Mensch in Deutschland hat eine Behinderung.
Automatisierte technische Messungen zeigen Auffälligkeiten. Sie sind keine Rechtsberatung und keine Zertifizierung. Nicht automatisch prüfbare Anforderungen bleiben ausdrücklich offen.

